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WINDSURFING HOLIDAYS 2010

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ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

Die Travel People GmbH ist ein Reisebüro und vermittelt Reiseleistungen, so dass der Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem in der Reisebestätigung genannten Veranstalter zu Stande kommt. Separate Flugbuchungen werden von der Travel People GmbH stets nur vermittelt. Der Vertragspartner des Reisenden ist in diesem Fall die betreffende Fluggesellschaft. In Einzelfällen stellt die Travel People GmbH dem Reisenden auch eine Reise, bestehend aus mehreren Reiseleistungen zusammen und tritt dabei als Reiseveranstalter auf. In diesen Fällen gelten die folgenden Reisebedingungen:

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung des Reisenden, welche schriftlich, per email, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden kann, bietet dieser dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übersendet der Reiseveranstalter die Reisebestätigung.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der Reiseveranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zu Stande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist das Angebot des Reiseveranstalters annimmt.

2. Bezahlung
Mit Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises und der Betrag der optionalen Reiseversicherung zu leisten. Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird mit der Rechnung und Reisebestätigung zugeschickt. Der restliche Reisepreis wird 30 Tage vor Abflug fällig. Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der Restzahlung von dem Reiseveranstalter versandt.

Die Beträge für Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus der Reisebestätigung des Reisenden. Die Bezahlung kann per Überweisung oder Lastschriftverfahren erfolgen.

Bei Zahlung per Kreditkarte (Master/Visa) wird der gesamte Betrag sofort fällig.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung/ Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Er behält sich jedoch vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die er den Reisenden vor der Buchung informiert.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nur gestattet, soweit sie unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang abzuändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.

Im Falle einer nachträglichen Leistungs- oder Preisänderung setzt der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über eine Leistungs- oder Preisänderung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Wenn der Reisende vom Reisevertrag zurücktritt oder die Reise nicht antritt, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Dieser Ersatzanspruch wird wie folgt pauschaliert:

bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 %
ab 29 bis 22 Tag vor Reiseantritt 25 %
ab 21 bis 15 Tag vor Reiseantritt 30 %
ab 14 bis 8 Tag vor Reiseantritt 45 %
ab 7 bis 1 Tag vor Reiseantritt 60 %
am Abreisetag 100 % des Reisepreises.

Dem Reisenden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Der Reiseveranstalter kann einen höheren Schaden als die pauschalierten Beträge geltend machen, wenn er hierfür den Nachweis führt.

Wünscht der Reisende eine Umbuchung hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel oder Abflughafen, werden bis zum 30. Tag vor Reiseantritt, sofern dies durchführbar ist, € 25,00 Bearbeitungsgebühr pro Person erhoben.

Bei Sonderflugpreisen weisen wir auf entsprechende Abweichungen wie nicht umbuchbar oder erhöhte Rücktrittsgebühren hin.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Reiseteilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt, für den ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Aufwand € 25,00 zu verlangen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält sich der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis vor. Eventuell anfallende Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Störer selbst. Der Reiseveranstalter lässt sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

Der Reiseveranstalter kann bis zwei Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Reiseausschreibung hingewiesen wurde, nicht erreicht wird. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

Der Reiseveranstalter kann bis vier Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn der Reiseveranstalter die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet.

7. Mängelrechte
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende unter Fristsetzung Abhilfe verlangen. Die Abhilfe ist in der Weise zulässig, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn es einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise im mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.

Wird die Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und wird innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise in Folge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine, durch den Reisenden zu bestimmende angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen in Folge der Aufhebung des Vertrages für den Reisenden kein Interesse haben.

8. Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

(1) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
(2) der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässig beruhen, haftet der

Reiseveranstalter bis € 75.000,00 je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise € 4.000,00. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.

Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund Internationalem Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen (u.a. von Warschau, Den Haag, Guadalajara und Montreal). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diesen geltenden Bestimmungen.

9. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen gegenüber der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung.

Der Reisende ist für die Einhaltung der jeweiligen Einreisebestimmungen und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Auskünfte erteilt das zuständige Konsulat.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter:

Travel People GmbH
Christoph-Selhamer-Straße 2
82362 Weilheim i.Obb.

Tel.: 0881/9096010
Fax.: 0881/9096019

geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Ansprüche von uns schriftlich zurückgewiesen werden.

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Team Member des Monats

Axel Heuze

Name : Axel Heuze,
Aktuelle Station : El Yaque, Isla Margarita.
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Aktuelle Wetterdaten

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16|03|10
El Yaque, Isla Margarita : sonnig
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Bahia Feliz, Gran Canaria : sonnig
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17|03|10
Mauritius, Indischer Ozean : sonnig
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17|03|10
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leicht bewölkt

17|03|10
Safaga, Ägypten : sonnig
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09|03|10
Tarifa, Spanien : sonnig
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