Reisepaket
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1) Abschluß des Reisevertrages
2) Bezahlung
3) Leistungen/Nebenabreden
4) Flugleistungen
5) Leistungs- und Preisänderungen
6) Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzperson
7) Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
8) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
9) Haftung des Reiseveranstalters
10) Gewährleistung
11) Beschränkung der Haftung
12) Mitwirkungspflicht
13) Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
14) Paß-,Visa- und Gesundheitsvorschriften
15) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
16) Gerichtsstand
12. Mitwirkungspflcht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.











